Häufig gestellte Fragen

Personen, die über einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs verfügen, ausgestellt von der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder einem Jobcenter alle Interessenten, die Deutsch lernen möchten, sofern freie Kursplätze zur Verfügung stehen 

Ausländerinnen und Ausländer, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben
neu Zugewanderte mit auf Dauer angelegtem Aufenthalt zu Erwerbszwecken, zum
Zweckedes Familiennachzuges, aus humanitären Gründen oder wenn eine
Niederlassungserlaubnis vorliegt Bürgerinnen und Bürger aus Staaten der
Europäischen Union Spätaussiedler und deren Familienangehörige Deutsche
ausländischer Herkunft ohne ausreichende Deutschkenntnisse.

Die Abschlussprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ ist kostenlos, auch bei Wiederholung.
Bei erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses (B1-Niveau in der Abschlussprü-fung und bestandenem Test im Orientierungskurs) innerhalb von zwei Jahren erhalten Sie auf Antrag 50% der ab dem Zeitpunkt Ihrer Förderung durch das Bundesamt gezahlten Kostenbeiträge rückerstattet.
Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs berechtigt zur vorzeitigen Einbürgerung.

Sie haben eine Sprachkompetenz auf B1-Niveau in der Abschlussprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ nachgewiesen, den Test zum Orientierungskurs bestanden und regelmäßig am Kurs teilgenommen.

Eine Unterrichtsstunde (1 UE = 45 Minuten)kostet in der Regel 2,29 Euro
Eine Befreiung von den Kosten ist nur auf Antragbeim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) möglich. Antrag

Entgelt pro Modul von 100 UEEURO
Mit Berechtigung und Kostenbefreiung0,00
Mit Berechtigung ohne Kostenbefreiung (50%)229,00
Ohne Berechtigung / ohne Kostenbefreiung / Selbstzahler458,00
Ohne Berechtigung / ohne Kostenbefreiung / Student320,00

Personen, die Sozialgeld nach SGB XII beziehen Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit.
Befreit werden können auch Teilnehmer, denen es besonders schwer fällt, den
Kostenbeitrag zu zahlen. In diesen Fällen ist eine Einkommensprüfung erforderlich.

Der erste Schritt ist die Teilnahme an einer Beratung. Die Beratung ist
verpflichtend für alle Integrationskurse und mit einem Einstufungstest verbunden.
Das Beratungsgespräch und der Einstufungstest sind kostenlos.

Pass (Original) oder Ausweis
aktuelle Meldebeschtätigung
Bescheid über Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld

Wenn Sie Ihr Stundenkontingent ausgeschöpft und im „Deutsch-Test für Zuwanderer“
trotz regelmäßiger Kursteilnahme das Zielniveau B1 verfehlt haben.
Alle Angaben erfolgen vorbehaltlich von Änderungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen (Stand 27.03.2015).